Das Washingtoner Artenschutzabkommen (auch CITES genannt) stellt erhöhte Anforderungen an die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten. Es bedarf Genehmigungen und der Durchführung behördlicher
Prüfungen, ob beispielsweise Schmuckstücke oder Lebensmittel tierischer Herkunft den Anforderungen des Artenschutzes entsprechen. Diese Genehmigungen sind von einer in Deutschland ansässigen
Person einzuholen.